Allgemeine Geschäftsbedingungen der DE2EU Logistik

für die Besorgung von Paketweiterleitungen

Stand: 16. August 2026

DE2EU Logistik
Inh. Carla Isabel Schneider
Lange Str. 23
37127 Dransfeld
Deutschland


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen DE2EU Logistik, Inh. Carla Isabel Schneider („DE2EU“), und ihren Kunden über die Entgegennahme, vorübergehende Bereithaltung und Besorgung der Weiterleitung von Paketsendungen innerhalb der Europäischen Union.

  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher.

  3. Die Nutzung des Dienstes ist Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres vorbehalten. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. DE2EU führt grundsätzlich keine gesonderte Altersprüfung durch. DE2EU bleibt berechtigt, bei begründetem Anlass einen geeigneten Altersnachweis anzufordern.

  4. Vertragspartner von DE2EU ist ausschließlich der registrierte Kunde. Durch die Annahme, Bereithaltung oder Weiterleitung einer Sendung entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen DE2EU und dem ursprünglichen Versender.

  5. Sendungen können sowohl von gewerblichen als auch von privaten Versendern stammen. Maßgeblich für die Vertragsbeziehung mit DE2EU ist ausschließlich das Verhältnis zwischen DE2EU und dem registrierten Kunden.


§ 2 Registrierung und Kundenkonto

  1. Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist die Registrierung eines persönlichen Kundenkontos.

  2. Der Kunde hat bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Angaben während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

  3. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine persönliche deutsche Empfangsadresse und eine individuelle Kunden-ID.

  4. Die Kunden-ID dient der Zuordnung eingehender Sendungen zum Kundenkonto.

  5. Die persönliche Empfangsadresse darf ausschließlich im Rahmen des von DE2EU angebotenen Dienstes verwendet werden.

  6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Sendungen unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kunden-ID ordnungsgemäß adressiert werden.

  7. DE2EU ist berechtigt, ein Kundenkonto vorübergehend zu sperren oder dessen Nutzung einzuschränken, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht, insbesondere bei erheblich unrichtigen Angaben, Verstößen gegen diese AGB oder gesetzlichen Vorschriften oder offenen Zahlungsforderungen.


§ 3 Gegenstand der Weiterleitungsbesorgung

  1. DE2EU nimmt Sendungen, die unter der persönlichen Kunden-ID an die dem Kunden zugeordnete Empfangsadresse adressiert sind, entgegen und ordnet diese dem Kundenkonto zu.

  2. Nach Eingang einer Sendung ermittelt DE2EU die für eine Weiterleitung an die vom Kunden angegebene Zieladresse verfügbaren Versandmöglichkeiten und die hierfür anfallenden Kosten.

  3. DE2EU stellt dem Kunden einen individuellen Weiterleitungsauftrag zur Verfügung.

  4. Der Kunde kann den individuellen Weiterleitungsauftrag prüfen und, soweit angeboten, eine Änderung der angebotenen Versandoption vornehmen.

  5. Die Weiterleitung wird erst nach verbindlicher Beauftragung durch den Kunden und vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung veranlasst.

  6. DE2EU besorgt die Weiterleitung durch Beauftragung eines externen Paketdienstes. Die tatsächliche Beförderung erfolgt durch den jeweils eingesetzten Paketdienst.

  7. DE2EU öffnet die Sendung grundsätzlich nicht und nimmt grundsätzlich keine Veränderung der darin befindlichen Waren vor.

  8. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere nicht:

    a) der Einkauf oder Verkauf von Waren;
    b) die Inhaltskontrolle von Sendungen;
    c) das Öffnen von Sendungen;
    d) das Umpacken oder Umverpacken von Waren oder Sendungen;
    e) die Zusammenfassung mehrerer Sendungen zu einer neuen Sendung;
    f) die Prüfung der Produkt-, Lebensmittel- oder sonstigen rechtlichen Verkehrsfähigkeit des Inhalts;
    g) die Übernahme von Pflichten des Herstellers, Importeurs, Händlers oder ursprünglichen Versenders.

  9. DE2EU bringt für die Weiterleitung grundsätzlich lediglich die erforderliche Versandadressierung an.


§ 4 Zulässige Sendungen

  1. DE2EU besorgt ausschließlich die Weiterleitung von Sendungen, deren Beförderung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den Bedingungen des eingesetzten Paketdienstes zulässig ist.

  2. Zulässig sind:

    a) haltbare, verpackte Lebensmittel;
    b) Nahrungsergänzungsmittel, soweit deren Versand und Empfang im jeweiligen Versand- und Zielstaat rechtlich zulässig sind.

  3. Frische, kühlpflichtige und tiefkühlpflichtige Lebensmittel und Waren sind ausgeschlossen.

  4. Der Warenwert einer einzelnen Sendung darf 1.000,00 EUR nicht überschreiten.

  5. Das Gewicht einer einzelnen Sendung darf 20 kg nicht überschreiten.

  6. Eine Stück- oder Mengenbegrenzung besteht nicht, soweit gesetzliche Vorschriften oder die Bedingungen des eingesetzten Paketdienstes keine Beschränkung vorsehen.

  7. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Ware verbleibt beim Kunden.


§ 5 Ausgeschlossene Sendungen

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  1. Arzneimittel;

  2. Medizinprodukte;

  3. Kosmetika;

  4. Alkohol und alkoholische Erzeugnisse;

  5. Tabakwaren und Nikotinprodukte;

  6. CBD-, THC- und vergleichbare Erzeugnisse;

  7. Tierfutter;

  8. frische, kühlpflichtige oder tiefkühlpflichtige Waren;

  9. Gefahrgut;

  10. explosive, entzündliche, ätzende, radioaktive oder anderweitig gefährliche Stoffe;

  11. Sendungen, deren Beförderung nach den Bedingungen des eingesetzten Paketdienstes ausgeschlossen ist;

  12. Sendungen, deren Beförderung, Besitz oder Empfang im Versand- oder Zielstaat gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.


§ 6 Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die unter seiner Kunden-ID eingehenden Sendungen den gesetzlichen Anforderungen, diesen AGB und den Bedingungen des jeweiligen Paketdienstes entsprechen.

  2. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass:

    a) die Sendung rechtmäßig versandt werden darf;
    b) die Sendung keine ausgeschlossenen Waren enthält;
    c) die zulässigen Gewichts- und Wertgrenzen eingehalten werden;
    d) die Ware ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet ist;
    e) die erforderlichen produkt-, lebensmittel- und sonstigen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind;
    f) die Ware im Zielstaat rechtmäßig empfangen und besessen werden darf.

  3. DE2EU ist nicht verpflichtet, die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen inhaltlich zu prüfen.

  4. Die Verantwortlichkeit des Kunden besteht unabhängig davon, ob der Kunde die Ware selbst versandt hat oder ob sie ihm von einem Dritten zugesandt wurde.


§ 7 Entgegennahme und äußerliche Prüfung

  1. Eingehende Sendungen werden anhand der Empfängerangaben und der Kunden-ID dem jeweiligen Kundenkonto zugeordnet.

  2. DE2EU öffnet Sendungen grundsätzlich nicht.

  3. Eine Inhaltskontrolle findet nicht statt.

  4. Die Prüfung beschränkt sich auf die äußerlich erkennbare Weiterleitungsfähigkeit.

  5. Eine Weiterleitung kann insbesondere zurückgestellt oder abgelehnt werden, wenn äußerlich erkennbar:

    a) erhebliche Beschädigungen der Verpackung vorliegen;
    b) Flüssigkeiten oder andere Stoffe austreten;
    c) die Verpackung offensichtlich nicht für einen Weitertransport geeignet ist;
    d) Gefahrgutkennzeichnungen angebracht sind;
    e) sonstige Umstände vorliegen, die einer Beförderung entgegenstehen.

  6. Die äußerliche Prüfung stellt keine Prüfung des Inhalts oder der rechtlichen Eigenschaften der Ware dar.

  7. DE2EU ist nicht verpflichtet, eine Sendung zu öffnen, um die Ursache eines äußerlich erkennbaren Problems festzustellen.


§ 8 Nicht weiterleitungsfähige Sendungen

  1. Kann eine Sendung aufgrund äußerlich erkennbarer Umstände nicht weitergeleitet werden, wird der Weiterleitungsauftrag zunächst nicht ausgeführt.

  2. DE2EU informiert den Kunden hierüber und stimmt, soweit möglich, das weitere Vorgehen mit ihm ab.

  3. Soweit eine Rücksendung an den ursprünglichen Versender möglich und zumutbar ist, kann DE2EU nach entsprechender Weisung des Kunden eine Rücksendung veranlassen.

  4. Soweit keine Rücksendung möglich ist oder der Kunde keine erforderliche Weisung erteilt, gelten die Regelungen über die weitere Behandlung nicht beauftragter Sendungen nach § 13.

  5. Kosten, die aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands für Rücksendung, zusätzliche Verwahrung oder sonstige erforderliche Maßnahmen entstehen, trägt der Kunde, soweit hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht.


§ 9 Ermittlung der Weiterleitungskosten und Weiterleitungsauftrag

  1. Nach Eingang einer weiterleitungsfähigen Sendung ermittelt DE2EU die verfügbaren Versandoptionen und die hierfür anfallenden Kosten.

  2. Der Kunde erhält einen Link zu einem für die betreffende Sendung vorbereiteten Weiterleitungsauftrag.

  3. Der Kunde kann den Auftrag prüfen und eine Änderung der angebotenen Versandoption vornehmen, soweit entsprechende Optionen angeboten werden.

  4. Der konkrete Weiterleitungsauftrag enthält die für die jeweilige Weiterleitung maßgeblichen Angaben und Kosten.

  5. Der Kunde erteilt den Weiterleitungsauftrag durch die hierfür vorgesehene elektronische Bestätigung.

  6. Die Weiterleitung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang veranlasst.

  7. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 10 Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für einen Weiterleitungsauftrag ist vollständig im Voraus zu entrichten.

  2. Als Zahlungsarten stehen die von Stripe und Mollie bereitgestellten, jeweils verfügbaren überregionalen und länderspezifischen Instant-Payment-Verfahren sowie Banküberweisung als Vorkasse zur Verfügung.

  3. Nicht angeboten werden PayPal, Lastschriftverfahren, Ratenzahlung und Buy Now, Pay Later.

  4. DE2EU ist nicht verpflichtet, die Weiterleitung vor vollständigem Zahlungseingang zu veranlassen.

  5. Maßgeblich ist der tatsächliche Zahlungseingang bzw. die Bestätigung des eingesetzten Zahlungsdienstleisters.


§ 11 Externe Paketdienstleister

  1. DE2EU besorgt die Weiterleitung durch externe Paketdienstleister.

  2. Eingesetzt werden können insbesondere DHL, FedEx, UPS sowie Spring/NL Post.

  3. Ein Anspruch auf Einsatz eines bestimmten Paketdienstleisters besteht nur, wenn dies im jeweiligen Weiterleitungsauftrag ausdrücklich vorgesehen ist.

  4. Für die tatsächliche Beförderung gelten die für den jeweiligen Transport maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und Bedingungen des eingesetzten Paketdienstleisters.

  5. Die gesetzlichen Vorschriften über die Verantwortlichkeit von DE2EU für die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingesetzten Personen bleiben unberührt.


§ 12 Bereithaltung

  1. Eingegangene Sendungen werden grundsätzlich bis zur Erteilung und vollständigen Bezahlung eines Weiterleitungsauftrags bereitgehalten.

  2. Die reguläre Bereithaltungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Eingang der Sendung.

  3. Wird innerhalb dieser Frist kein vollständig bezahlter Weiterleitungsauftrag erteilt, kann DE2EU den Kunden zur Erteilung einer Weisung auffordern und ihm hierfür eine angemessene Nachfrist setzen.

  4. Die Nachfrist beträgt grundsätzlich 7 Kalendertage, sofern die Umstände des Einzelfalls keine andere Frist erfordern.

  5. Während der Nachfrist kann der Kunde insbesondere einen Weiterleitungsauftrag erteilen und vollständig bezahlen.


§ 13 Weitere Behandlung nicht beauftragter Sendungen

  1. Wird auch innerhalb der Nachfrist kein Weiterleitungsauftrag erteilt und vollständig bezahlt und trifft der Kunde keine anderweitige Vereinbarung mit DE2EU, kann DE2EU die weitere Bereithaltung der Sendung beenden.

  2. Eine Eigentumsübertragung auf DE2EU findet aufgrund des Ablaufs der Bereithaltungs- oder Nachfrist nicht statt.

  3. Soweit DE2EU aufgrund der konkreten Vertrags- und Sachlage ein gesetzliches Pfandrecht an der Sendung zusteht, bleibt dieses unberührt.

  4. Soweit ein gesetzliches Pfandrecht besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Verwertung erfüllt sind, kann DE2EU die ihr gesetzlich zustehenden Rechte ausüben.

  5. Vor einer gesetzlich erforderlichen Verwertung wird DE2EU den Kunden grundsätzlich unter angemessener Fristsetzung zur Begleichung der gesicherten Forderung und zur Abholung oder anderweitigen ordnungsgemäßen Behandlung der Sendung auffordern, soweit eine solche Aufforderung gesetzlich erforderlich oder nach den Umständen angezeigt ist.

  6. Die gesetzlichen Vorschriften über die Androhung und Durchführung einer Pfandverwertung bleiben unberührt.

  7. Soweit eine Rücksendung oder Herausgabe der Sendung möglich ist, kann DE2EU diese nach entsprechender Weisung des Kunden veranlassen.

  8. Ist eine Sendung aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht weiter aufbewahrungsfähig oder geht von ihr eine Gefahr aus, ist DE2EU berechtigt, die zur Abwehr der Gefahr oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

  9. Entstehende erforderliche Aufwendungen trägt der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat und eine entsprechende Kostentragung gesetzlich zulässig ist.

  10. Die Rechte Dritter an der Sendung bleiben unberührt.


§ 14 Verpackung und Versandadressierung

  1. DE2EU übernimmt die Sendung grundsätzlich in der bei Eingang vorhandenen Verpackung.

  2. DE2EU öffnet die Verpackung grundsätzlich nicht.

  3. DE2EU nimmt grundsätzlich keine Veränderung, Umverpackung oder Zusammenfassung der Sendung vor.

  4. Für die Weiterleitung wird lediglich die erforderliche Versandadressierung angebracht.

  5. DE2EU übernimmt keine Verantwortung für die ursprüngliche Verpackung, deren Herstellung, Konstruktion, Kennzeichnung oder sonstige Eigenschaften, soweit DE2EU diese nicht selbst verursacht oder verändert.

  6. DE2EU prüft nicht, ob die Ware oder die ursprüngliche Verpackung den für den ursprünglichen Versand oder das Inverkehrbringen geltenden produkt-, lebensmittel- oder verpackungsrechtlichen Anforderungen entspricht.

  7. Die Tätigkeit von DE2EU beschränkt sich auf die von ihr tatsächlich vorgenommenen Handlungen.

  8. Gesetzliche Verpflichtungen, die DE2EU aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit treffen, bleiben unberührt.


§ 15 Eigentum und Rechte Dritter

  1. DE2EU erwirbt durch die Entgegennahme, Bereithaltung oder Weiterleitung einer Sendung kein Eigentum an deren Inhalt.

  2. Der Kunde versichert, zur Beauftragung der Weiterleitung berechtigt zu sein.

  3. Rechte des Eigentümers, des ursprünglichen Versenders oder sonstiger berechtigter Dritter bleiben unberührt.

  4. Soweit DE2EU aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung berechtigten Ansprüchen Dritter ausgesetzt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Verantwortlichkeit des Kunden.


§ 16 Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel

  1. DE2EU nimmt keine Prüfung der Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung, Haltbarkeit, Verkehrsfähigkeit oder sonstigen rechtlichen Eigenschaften von Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln vor.

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die jeweilige Ware im Versand- und Zielstaat rechtmäßig versandt, empfangen und besessen werden darf.

  3. Dies gilt insbesondere für Anforderungen an Zusammensetzung, zulässige Inhaltsstoffe, Kennzeichnung, Mengen und sonstige nationale Anforderungen.

  4. DE2EU übernimmt keine Zusicherung oder Garantie für die rechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Lebensmittels oder Nahrungsergänzungsmittels im Zielstaat.


§ 17 Zurückstellung und Ablehnung der Weiterleitung

  1. DE2EU kann die Ausführung eines Weiterleitungsauftrags zurückstellen oder ablehnen, wenn gesetzliche, behördliche, transportbezogene oder sonstige zwingende Gründe entgegenstehen.

  2. Dies gilt insbesondere, wenn der eingesetzte Paketdienst die Beförderung ablehnt oder die Beförderung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht durchgeführt werden darf.

  3. DE2EU ist nicht verpflichtet, zur Ausführung eines Auftrags gegen gesetzliche Vorschriften oder verbindliche Vorgaben des eingesetzten Paketdienstes zu verstoßen.

  4. Soweit möglich, wird DE2EU den Kunden über die Gründe der Zurückstellung oder Ablehnung informieren.


§ 18 Haftung von DE2EU

  1. DE2EU haftet nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

  2. DE2EU haftet für Schäden, die durch eine von DE2EU zu vertretende Verletzung der ihr nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten entstehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

  3. Soweit gesetzliche Vorschriften eine Haftung für Verlust oder Beschädigung einer Sendung während der Obhut von DE2EU vorsehen, richtet sich die Haftung nach diesen Vorschriften.

  4. DE2EU haftet nicht für Eigenschaften, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung, Haltbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit der Waren, soweit DE2EU diese Eigenschaften weder verursacht noch zu vertreten hat.

  5. DE2EU haftet nicht für Umstände, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, soweit eine entsprechende Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist.

  6. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

  7. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


§ 19 Verantwortlichkeit des Kunden

  1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und erforderliche Aufwendungen, die aufgrund einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung entstehen.

  2. Dies gilt insbesondere bei:

    a) falschen oder unvollständigen Empfängerangaben;
    b) Verwendung einer falschen Kunden-ID;
    c) Überschreitung der zulässigen Gewichts- oder Wertgrenzen;
    d) Versand ausgeschlossener Waren;
    e) Versand nicht transportfähiger Waren;
    f) unrichtigen oder fehlenden Angaben zu einer Sendung;
    g) Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder verbindliche Transportbedingungen.

  3. Eine weitergehende Verantwortlichkeit des Kunden wird nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften begründet.


§ 20 Kommunikation

  1. DE2EU kommuniziert mit dem Kunden grundsätzlich elektronisch über die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über das Kundenkonto.

  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Mitteilungen von DE2EU empfangen und zur Kenntnis genommen werden können.

  3. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren.


§ 21 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung von DE2EU.


§ 22 Laufzeit und Beendigung des Kundenkontos

  1. Der Vertrag über die Nutzung des Kundenkontos wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  2. Der Kunde kann das Kundenkonto jederzeit schließen, soweit keine noch offenen Verpflichtungen entgegenstehen.

  3. DE2EU kann das Kundenkonto unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen.

  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  5. Die Beendigung des Kundenkontos lässt bereits entstandene Ansprüche und Verpflichtungen unberührt.


§ 23 Anwendbares Recht

  1. Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine Rechtswahl zulässig ist.

  2. Gegenüber einem Verbraucher gilt die Rechtswahl nur insoweit, als sie nicht dazu führt, dass ihm der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Vorschriften des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

  3. Zwingende Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers bleiben unberührt.


§ 24 Gerichtsstand

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

  2. Eine Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands zulasten des Verbrauchers wird nicht getroffen.


§ 25 Beschwerden

  1. Beschwerden und Beanstandungen können über die auf der Website von DE2EU angegebenen Kontaktmöglichkeiten eingereicht werden.

  2. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 26 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

  4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.


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